Wieder mal ein spannendes Thema für alle Legal Minds: Spätestens seit den Ereignissen vom 11. September 2001 hat die Angst vor terroristischen Anschlägen zugenommen. Es wird seither weltweit viel unternommen, um Terrorismus auch international zu bekämpfen bzw. präventiv zu verhindern. Beispielsweise wurde im September 2011 in New York das Globale Forum zur Bekämpfung des Terrorismus (Global Counterterrorism Forum, GCTF) gegründet, das Mitglieder aus 29 Staaten sowie der EU umfasst. Die Schweiz gehört dem GCTF ebenfalls an, dessen Ziel es ist, die nationalen und internationalen Bedürfnisse bei der Bekämpfung des Terrorismus festzustellen und Lösungen zu erarbeiten.

Umsetzung des EU-Übereinkommens

Auch auf nationaler Ebene ist die Schweiz nicht untätig geblieben. Am 9. Dezember 2019 hat der Ständerat über die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus abgestimmt und die zwei Gesetzesvorlagen des Bundesrats an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Eine Gesetzesvorlage bezweckt eine Erleichterung in der Verfolgung von terroristischen Delikten, die andere befasst sich mit präventiven Massnahmen.

Die erste Vorlage enthält eine neue Bestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen bestraft. Diese Bestimmung ersetzt gleichzeitig auch das befristete Al-Kaida-/IS-Gesetz, das Handlungen, mit denen diese Organisationen unterstützt werden (z. B. mit Propaganda- und Geldsammelaktionen oder Anwerben von Mitgliedern), unter Strafe stellt. Zudem möchte der Bundesrat damit die internationale Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung verbessern. So soll es neu einfacher werden, Informationen über die Terrorismusfinanzierung auszutauschen und auszuwerten. Hier erhält auch die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) neue Kompetenzen: Die MROS soll Meldungen aus dem Ausland bearbeiten können, auch wenn es keine diesbezügliche Meldung aus der Schweiz gibt. Ausserdem ist vorgesehen, die Rechtshilfe zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Die geplante vereinfachte Rechtshilfe ist denn auch mit ein Grund für die Rückweisung der Vorlage. Es wird unter anderem kritisiert, dass (zwischenstaatliche) Organisationen (sog. gemeinsame Ermittlungsgruppen) geschaffen werden, gegen deren Massnahmen kein Rechtsschutz bestehe. Rechtsstaatliche Garantien würden nicht mehr eingehalten, die Schweiz würde ihre staatliche Souveränität an ausländische Strafverfolgungsbehörden abgeben.

Auch die zweite Vorlage mit den präventiven Massnahmen wird kontrovers diskutiert. Als schärfste Massnahme sieht der Bundesrat einen Hausarrest für terroristische Gefährder vor.

Bevor sich der Rat mit den Details der Vorlagen befasst, ist nun die Rechtskommission am Zug.

Weitere Projekte zur Bekämpfung des Terrorismus

Diese zwei Gesetzesvorlagen sind jedoch nicht das einzige Vorhaben der Schweiz zur Bekämpfung des Terrorismus. Seit 2015 gibt es eine entsprechende, umfassende Strategie, die verschiedene Massnahmen bei der Prävention, der Repression und dem Schutz vor Terrorismus sowie bei der Krisenvorsorge beinhaltet. Die zwei weiteren Projekte umfassen zum einen den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) und zum anderen präventiv-polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT).

Der NAP enthält Massnahmen und Handlungsempfehlungen, die dazu dienen sollen, eine Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus frühzeitig zu erkennen und präventiv dagegen vorzugehen. Teil des NAP ist eine bessere Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Ziel der PMT ist es, dass alle Phasen der Radikalisierung einer Person erfasst werden. Die neuen polizeilichen Massnahmen können daher vor, nach oder auch währen eines Strafverfahrens angewendet werden. Sie werden direkt auf die Gefährdung und die im konkreten Fall verfolgten Ziele ausgerichtet und umfassen unter anderem ein Kontaktverbot (Verbot des Kontakts zu bestimmten Personen, um die Verbreitung von terroristischem Gedankengut einzudämmen), ein Ausreiseverbot (Verbot, die Schweiz zu verlassen und damit Verhinderung von terroristischen Aktivitäten im Ausland) und, im Zusammenhang mit dem Ausreiseverbot, eine Sperre von Reisedokumenten.

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Leiterin Fachbereich Recht

Foto: Pixabay

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