Boston – Schauplatz der Boston Tea Party, die einer der Auslöser für den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg war. Über diesen Unabhängigkeitskampf hatte ich massenhaft Bücher verschlungen und nun stand ich leibhaftig in dieser Stadt, in der der revolutionäre Geist noch immer spürbar ist. Mit der Boston Tea Party reagierten die amerikanischen Kolonien auf die erheblichen steuerlichen Belastungen, die ihnen vom britischen Mutterland auferlegt wurden.

Grossbritannien wollte die durch den Siebenjährigen Krieg in Europa verursachten Kriegskosten unter anderem durch erhöhte bzw. neue Steuern auf die Kolonien überwälzen. Die Kolonisten dagegen vertraten die Auffassung «No taxation without representation» und forderten mehr Mitsprache und Eigenständigkeit. Das britische Parlament bestand jedoch auf den Zöllen auf die Einfuhr von Leder, Papier und Tee in die Kolonien, worauf die Sons of Liberty zu Boykotten aufriefen. Am 16. Dezember 1773 stürmten die Sons of Liberty drei englische Schiffe im Hafen von Boston und kippten die gesamte Ladung (ca. 45 Tonnen) Tee ins Wasser.

Hier möchte ich nicht darauf eingehen, welche Mitspracherechte wir in der Schweiz im 18. Jahrhundert hatten, sondern wie es heute damit bei uns aussieht. Welche politischen Rechte haben wir in der Schweiz? Schweizer, die mindestens 18-jährig sind, dürfen auf nationaler Ebene wählen und abstimmen. Neben den Parlamentswahlen, die alle vier Jahre stattfinden, können sich die Stimmberechtigten bis zu viermal pro Jahr in Volksabstimmungen zu politischen Sachfragen äussern. Mit der Volksinitiative können wir eine Änderung der Bundesverfassung verlangen, wenn innerhalb von 18 Monaten 100 000 Unterschriften zusammenkommen. Das fakultative Referendum ermöglicht den Bürgern, über ein zuvor bereits im Parlament beschlossenes Gesetz abzustimmen. Damit das fakultative Referendum zustande kommt, braucht es 50 000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen. Das obligatorische Referendum ist vorgesehen für jede Änderung der Bundesverfassung sowie für den Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Gemeinschaft. Daneben haben wir noch die Möglichkeit, eine Petition einzureichen. Eine Petition ist eine Bittschrift, mit der jeder Bürger einer Behörde ein Anliegen mitteilen kann. Sie hat jedoch im Gegensatz zu Volksinitiative und Referendum keine rechtliche Bindung. Und schliesslich schützt die Stimmrechtsbeschwerde das politische Stimmrecht der Schweizer Bürger. Dieser Schutz gilt für Wahlen und Abstimmungen und für das persönliche Stimmrecht. Jeder Stimmberechtigte darf sich bei nicht korrektem Ablauf einer Abstimmung oder einer Wahl beschweren.

Das Volk hat in der Schweiz also sehr weitreichende Mitbestimmungsrechte – nutzen wir sie auch!

Leiterin Fachbereich Recht