Haben die Briten sich vielleicht deshalb für den Brexit entschieden, weil sie so dem KID entgehen können? Wohl eher nicht. Auf jeden Fall aber hat das EU-Parlament Ende 2016 gerade noch rechtzeitig beschlossen, die Einführung des KID von Anfang 2017 auf Anfang 2018 zu verschieben.

Jene, die in der EU verbleiben, sollten wissen, was es mit dem neuen KID auf sich hat. KID steht für «Key Information Document». Emittenten müssen dieses Basisinformationsblatt für alle verpackten Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) erstellen. So einfach ist das. Mit dem KID sollen Kleinanleger die Leistungen von Anlageprodukten EU-weit einfacher vergleichen können. Insofern dient es dem gleichen Zweck wie das KIID (Key Investor Information Document), das für UCITS-Fonds bereits seit 2011 vorgeschrieben ist. Die Anlageprodukte sollen transparenter werden, und die beim Verkauf und bei der Berichterstattung verwendeten Informationen sollen weniger komplex daherkommen.

Wofür braucht es denn das neue Dokument überhaupt? Das neue KID für PRIIPs mag einfacher erscheinen als das KIID für UCITS, denn schliesslich wurde es um ein «I» gekürzt. Doch der Anwendungsbereich des Dokuments ist tatsächlich grösser. Erstens ist es auf eine viel breitere Palette von Anlageprodukten ausgerichtet, die beispielsweise auch Lebensversicherungen und strukturierte Produkte umfasst. Deshalb wird wohl so manches Unternehmen mit den neuen Informationspflichten zu kämpfen haben. Zweitens sind zudem mehr Einzelheiten aufzuführen. Zwingend anzugeben sind die folgenden Informationen:

– Produkt- und PRIIP-Hersteller
– Produktart, Ziele und angesprochene Käufer
– Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
– Was geschieht, wenn der PRIIP-Hersteller nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
– Welche Kosten entstehen? Wie sind sie strukturiert und zeitlich verteilt?
– Wie lang ist der Anlagehorizont?
– Wie kann ich mich beschweren?

Drittens muss das Dokument so verfasst sein, dass auch nichtprofessionelle Anleger die Informationen verstehen. Es wird nicht zulässig sein, einfach den Inhalt eines Produktprospekts oder einer anderen produktbezogenen Dokumentation, die das Beratungsgespräch zwischen Anlagespezialisten und Kleinanlegern unterstützen soll, wiederzugeben.

So weit, so gut. Doch diese Informationen müssen für jedes Produkt bereitgestellt und jährlich aktualisiert werden. Und das in den offiziellen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten, in denen das Produkt vertrieben wird. Obwohl die Emittenten von UCITS-Fonds schon seit Jahren mit dieser standardisierten Form der Transparenz leben und ihre Produktdokumentation vorschriftsgemäss erstellen, können sie sich nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen. Sich zurücklehnen und zuschauen, wie die Emittenten anderer Anlageprodukte sich mit dem schwertun, was sie seit 2011 praktizieren, ist keine Option. Denn Ende 2019 wird das neue KID das UCITS-KIID ersetzen. Dann wird es für alle Anlageprodukte, die Kleinanlegern angeboten werden, ein Standarddokument geben. Das KIID für UCITS bleibt uns also noch eine Weile erhalten, doch seine Tage sind gezählt.

Die Erstellung und Pflege dieser Dokumente dürfte also alles andere als einfach werden. Das neue KID wird für jene, die Anlageprodukte herausgeben oder vertreiben, eine enorme Belastung darstellen. Jedes Dokument ist in weitere EU-Sprachen zu übersetzen. Die Dokumente müssen jährlich aktualisiert und die Änderungen übersetzt werden. Die Terminologie muss einheitlich sein und sowohl mit anderen KIDs für ähnliche Produkte als auch mit der Corporate Language und den Marketingdokumenten des Emittenten übereinstimmen.

Diction kann die Herausgeber von KIDs unterstützen. Wir übersetzen und lektorieren die Dokumente und stellen sicher, dass sie für alle Produkte und in allen Sprachen konsistent sind, dass die korrekte Terminologie verwendet wird und dass die Informationen leicht verständlich sind. Wenn ein bestehendes KID geändert wird, was mindestens einmal jährlich der Fall sein wird, kümmern wir uns ganz rasch um die Übersetzung der Änderungen – vor allem dann, wenn wir bereits die ursprüngliche Version übersetzt haben. Mit unserer Übersetzungssoftware stellen wir sicher, dass alle KID-Versionen während der gesamten Laufzeit des Produkts sprachlich einheitlich sind. Und Einheitlichkeit ist entscheidend, wenn der Aufwand sich in Grenzen halten soll. Eines ist sicher: Je früher die Vorbereitungsarbeiten für das neue KID beginnen, desto einfacher wird es für alle Beteiligten.

Leiter Fachbereich Finance