Übersetzungen von rechtlichen Dokumenten stellen uns oft vor Schwierigkeiten – aber was wäre das Leben schon ohne Herausforderungen! Besonders verzwickt wird es jeweils dann, wenn ein Begriff im Rechtsbereich eine andere Bedeutung hat oder anders verwendet wird als im alltäglichen Sprachgebrauch.

Gerne erwähnt wird hier das Beispiel von Besitz und Eigentum. Besitz bezeichnet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, während Eigentum das Recht ist, in den Schranken der Rechtsordnung über eine Sache nach Belieben zu verfügen. Es kann also durchaus vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinander fallen: ein Dieb wird (zumindest in der Schweiz) nie Eigentümer der gestohlenen Sache, sondern nur Besitzer. Soll nun der Begriff ins Englische übersetzt werden, ist zu prüfen, ob es in der englischen Rechtsterminologie diese Unterscheidung ebenfalls gibt oder ob dort der Begriff weiter gefasst ist als bei uns. Man sieht: Juristisches Hintergrundwissen ist hier von Vorteil!

Für Laien auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind die «false friends». Kopfzerbrechen bereitet dabei unter anderem der Begriff «statutarisch», der schon mal mit «statutory» ins Englische übersetzt wird. Tatsächlich bedeutet «statutory» jedoch etwas, was «gesetzlich vorgeschrieben» ist. Über den Unterschied zwischen Statuten und Gesetz kann jeder Jurist und Rechtsanwalt ausführlich referieren  – keine Angst, hier reicht der Platz nicht aus ;-). Ein klassischer falscher Freund, vor dem wir schon im Englischunterricht gewarnt wurden, ist das Wörtchen «must». Es ist nun mal ein Unterschied (und das nicht nur aus rechtlicher Sicht), ob Aktien nicht übertragen werden müssen oder nicht übertragen werden dürfen. Augen auf also und Vorsicht vor falschen Freunden – ob bei juristischen Übersetzungen oder im richtigen Leben!

Leiterin Fachbereich Recht