Fragen Sie sich, wie man bei der Übersetzung einer Urkunde vorgeht? Egal, ob es sich dabei um Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Testamente oder Zeugnisse handelt, es gibt dabei einige Besonderheiten und Regeln. Die wichtigsten werden wir nachfolgend kurz erläutern.

Unterschrift Übersetzung einer Urkunde

Was ist überhaupt eine Urkunde?

Eine Urkunde ist ein Dokument aus Schriften oder Zeichen, das eine menschliche Gedankenerklärung verkörpert. Dieser Gedanke muss zudem einen rechtlich bedeutsamen Inhalt haben. Wir unterscheiden zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden. Öffentliche Urkunden werden von einer öffentlichen Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (z. B. Notar) innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form ausgestellt. Privaturkunden sind schriftliche, von Privatpersonen erstellte Bestimmungen, Vereinbarungen oder Bestätigungen (z. B. Arbeitszeugnis) mit erkennbarem Aussteller und Unterschrift.

Was muss man bei der Übersetzung einer Urkunde beachten?

  • Vollständige Übersetzung: Es müssen sämtliche Zusätze übersetzt werden; es darf nichts aus- oder weggelassen werden. Die Übersetzung muss also alle Beglaubigungsvermerke, Apostillen, handschriftlichen Zusätze, Wasserzeichen, Stempel, Siegel, Gebührenmarken, Unterschriften, Verwischungen, verblichene Stellen, Flecken usw. erwähnen.
  • Fehler im Ausgangstext: Schreibfehler im Ausgangstext dürfen bei der Übersetzung einer Urkunde nicht berichtigt werden, aber es sollte in einer Anmerkung (auch hier wieder in eckigen Klammern) darauf hingewiesen werden. Wird im Ausgangstext beispielsweise die Postleitzahl für Buchs mit «9741» statt mit «9471» wiedergegeben, so darf dies in der Übersetzung nicht angepasst werden, sondern es ist in einer Anmerkung auf den Zahlendreher hinzuweisen.
  • Layout und Schriftbild: Layout und Schriftbild müssen möglichst genau dem Ausgangstext angeglichen werden (Abstände, Spalten, mittiger Text, Kursivschrift, Text in Grossbuchstaben, Schriftgrössenunterschiede usw.).
  • Überschrift und Anmerkungen: In der Kopfzeile/Überschrift ist die Ausgangssprache anzugeben (z. B. «Translation from German»). Falls der Übersetzer Anmerkungen machen muss, sind diese deutlich zu kennzeichnen: Anmerkungen des Übersetzers werden am besten in eckige Klammern gesetzt und mit dem Zusatz und «Anm. d. Übers.» versehen.
  • Behördenbezeichungen: Behörden- und Gerichtsbezeichnungen sowie akademische Titel sollten so belassen werden wie sie im Ausgangstext stehen und in eckigen Klammern übersetzt oder, falls nötig, erklärt werden.
  • Eigennamen, Adressen, Zahlen und Daten: Eigennamen sind jeweils in der Originalschreibweise des Ausgangstexts zu übernehmen. Adressen sind nicht zu übersetzen. Zahlen sind ebenfalls unverändert zu übernehmen (also entweder in römischen oder arabischen Zeichen oder in Worten – je nachdem, wie es im Ausgangstext steht). Die Reihenfolge der Zahlzeichen des Datums ist gemäss der Zielsprache anzupassen (z. B. «December 1, 2016» für eine Übersetzung in US-Englisch und «1 December 2016» für eine Übersetzung in britisches Englisch).

Wichtig ist also in erster Linie, dass der Übersetzer den Inhalt des Ausgangstexts nicht einfach eigenmächtig abändert, sondern die Fehler und Besonderheiten übernimmt und allenfalls in einer Anmerkung darauf hinweist. Falls wir Ihnen bei der Übersetzung einer Urkunde unterstützen können, falls Sie eine beglaubigte Übersetzung oder Apostille benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit, unsere Rechtsübersetzer sind rund um die Uhr bereit.

Diction-Team Recht

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