Offiziell anerkannte Dokumente

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine wortgetreue Wiedergabe des Originals. Mit der Zertifizierung durch den Notar wird die Übersetzung offiziell vor Behörden und Amtsstellen anerkannt.

Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen

Wir sind 7 Tage die Woche und an 365 Tagen im Jahr für Sie da. Unsere Rechtsübersetzer fertigen täglich beglaubigte Übersetzungen in vielen Sprachen an. Profitieren Sie vom Know-how unseres routinierten Inhouse-Teams sowie von unserem breiten und sorgfältig ausgewählten Expertennetzwerk. Darunter sind Anwälte, Rechtswissenschaftler und Notare, die erwiesene Spezialisten in ihrem Fachgebiet sind.

Wenn Sie Ihr Schweizer Dokument fürs Ausland benötigen, verlangt die ausländische Behörde meist zusätzlich eine Apostille (oder Überbeglaubigung) durch die Staatskanzlei. Damit wird die Echtheit der Unterschrift des Notars bestätigt. Gerne übernehmen wir für Sie nach der Übersetzung noch den Gang zur Staatskanzlei und lassen die Apostille anbringen.

Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie
unter anderem für folgende Dokumente

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Ausweis
  • Maturazeugnis
  • Masterdiplom
  • Bachelordiplom
  • Medizinisches Gutachten
  • Vertrag
  • Strafregisterauszug
  • Gerichtsurteil
  • Handelsregisterauszug
  • Versicherungsnachweis
Beglaubigte Übersetzung: Noch Fragen?

Beglaubigte Übersetzung: Noch Fragen?

Unser Team Finlaw unter der Leitung von Deborah Palm ist jetzt für Sie da und hilft Ihnen gerne weiter.

+41 81 750 53 46
finlaw@diction.ch

Die formalen Besonderheiten

Beglaubigte Übersetzungen erfolgen bei Diction nach dem Vier-Augen-Prinzip. Das bedeutet, dass Ihre Texte immer von zwei Spezialisten bearbeitet werden, die über viel Erfahrung mit Urkunden, Zeugnissen und anderen amtlichen Dokumenten verfügen. Wichtig sind beispielsweise folgende Besonderheiten.

  • Die beglaubigte Übersetzung muss alle handschriftlichen Zusätze, Wasserzeichen, Stempel, Unterschriften, verblichene Stellen, Flecken usw. erwähnen.
  • Layout und Schriftbild, also Abstände, Spalten, Kursivschrift usw., müssen dem Original so weit wie möglich entsprechen.
  • Anmerkungen des Übersetzers sind in eckigen Klammern und mit dem Zusatz «Anm. d. Übers.» zu kennzeichnen.
  • Fehler im Ausgangstext dürfen im Text selbst nicht berichtigt werden. Sie bleiben dort also bestehen. Der Übersetzer sollte in eckigen Klammern jedoch darauf hinweisen und den Fehler dort auch berichtigen.
  • Die Übersetzung wird mit dem Stempel, der Unterschrift und der Erklärung des Notars versehen.
  • Durch die notarielle Zertifizierung wird die Übersetzung vor Behörden und Amtsstellen anerkannt.
  • Die beglaubigte Übersetzung muss alle handschriftlichen Zusätze, Wasserzeichen, Stempel, Unterschriften, verblichene Stellen, Flecken usw. erwähnen.
  • Layout und Schriftbild, also Abstände, Spalten, Kursivschrift usw., müssen dem Original so weit wie möglich entsprechen.
  • Anmerkungen des Übersetzers sind in eckigen Klammern und mit dem Zusatz «Anm. d. Übers.» zu kennzeichnen.
  • Fehler im Ausgangstext dürfen im Text selbst nicht berichtigt werden. Sie bleiben dort also bestehen. Der Übersetzer sollte in eckigen Klammern jedoch darauf hinweisen und den Fehler dort auch berichtigen.
  • Die Übersetzung wird mit dem Stempel, der Unterschrift und der Erklärung des Notars versehen.
  • Durch die notarielle Zertifizierung wird die Übersetzung vor Behörden und Amtsstellen anerkannt.

Qualität und Informationssicherheit

Wir sind mehrfach ISO-zertifiziert: In den Bereichen Qualitätsmanagement, Informationssicherheit, Übersetzungsmanagement sowie im Bereich Post-Editing. Ihren Datenschutz und Ihre Informationssicherheit nehmen wir sehr ernst: Alle Diction-Server befinden sich in einem rund um die Uhr bewachten, abgeschlossenen Rack in unserem hochsicheren Rechenzentrum (zertifiziert nach ISO 22301 und ISO 27001 sowie FINMA-RS-08/7-konform). Wir benutzen ausschliesslich Diction-eigene Server. Alle internen und externen Mitarbeitenden unterzeichnen strikte NDAs. Zudem bieten wir selbstverständlich gerade für Apostillen und andere Rechtsdokumente einen Kurierservice und Lieferung an.



Exakt, sorgfältig und schnell
Bei Rechtstexten vertrauen wir auf die Fachübersetzer von Diction, die exakt, sorgfältig und schnell arbeiten und ein profundes Expertenwissen aus der Rechtspraxis mitbringen. Zudem werden die Aufträge schnell und flexibel erledigt.

Andreas Beyer
Head of Legal & Compliance,
Samsung Electronics Switzerland GmbH



Experten haben uns überzeugt
Es war uns wichtig, dass die Übersetzung unserer Homepage ins Englische von juristisch geschulten Sprachprofis gemacht wird. Die Diction-Experten haben uns vollkommen überzeugt! Sie waren schnell, effizient und fanden die richtigen Worte.


Matthias Hüberli
Rechtsanwalt,
Hueberli Lawyers AG

Aktuelle News

Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung meines Dokuments?

Wenn offizielle administrative Dokumente wie Heirats- und Geburtsurkunden, Zeugnisse, Patente, Gerichtspapiere als Übersetzung vorgelegt werden, müssen sie notariell beglaubigt sein, um anerkannt zu werden. Beglaubigte Übersetzung bedeutet, dass die Unterschrift des Übersetzers die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung garantiert. Gerne übernehmen wir für Sie die notarielle Beglaubigung Ihrer Übersetzung.

Wie laufen bei Ihnen beglaubigte Übersetzungen ab?

Schicken Sie uns gerne das Dokument per E-Mail senden oder bringen Sie es bei uns im Büro in Buchs vorbei. Wir müssen wissen, in welche Sprache und für welches Land Sie Ihr Dokument übersetzen lassen möchten. Lassen Sie es uns wissen, wenn es besonders eilig ist, wir richten uns gerne nach Ihren Bedürfnissen. Ein muttersprachlicher Fachübersetzer übersetzt Ihr Dokument, und die Übersetzung wird im Anschluss noch von einer erfahrenen zweiten Fachperson genau geprüft. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie dann entweder postalisch oder persönlich. Ein E-Mail-Versand ist im Fall von beglaubigten Übersetzungen nicht möglich, da nur die unterschriebene und gestempelte Version der Übersetzung vor Behörden anerkannt ist.

Für welche Sprachen kann Diction eine beglaubigte Übersetzung erstellen?

Diction verfügt über qualifizierte, erfahrene Experten, die Ihre beglaubigte Übersetzung auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch und in vielen weiteren Sprachen ausführen. Gerne lassen wir für Sie auch eine Apostille anbringen, die oft für eine beglaubigte Übersetzung aus der Schweiz für Behörden im Ausland benötigt wird. Geben Sie uns einfach Bescheid, was Sie genau brauchen oder wir beraten Sie.

Wird eine von Diction angefertigte beglaubigte Übersetzung auch im Ausland anerkannt?

Im Prinzip ja, aber wenn Sie im Ausland ein Schweizer Dokument vorlegen müssen, kann es sein, dass die Behörden dort eine Apostille verlangen. Diese bezeugt die Herkunft einer öffentlichen Urkunde, und die Echtheit der Unterschrift des Notars wird damit bestätigt. Diction kennt sich hier bestens aus. Falls Sie möchten, finden Sie hier einige offizielle Informationen. Falls Sie eine solche Apostille benötigen, lassen wir gerne für Sie im Anschluss an die beglaubigte Übersetzung eine Apostille anbringen (in der Staatskanzlei). Falls Sie zu diesem Thema fragen, melden Sie sich gerne.

Für welche Dokumente erhalte ich bei Diction eine beglaubigte Übersetzung?

Auf dieser Seite sehen Sie weiter oben viele Beispiele von Dokumenten, bei denen Sie eine Beglaubigung benötigen könnten. Wir übersetzen und beglaubigen jedes rechtliche Dokument in jeder Sprache für Sie. Diction verfügt über interne und externe Experten für genau Ihre Textsorte. Egal, worum es geht – beglaubigte Übersetzung Heiratsurkunde, beglaubigte Übersetzung Geburtsurkunde, beglaubigte Übersetzung Masterdiplom, beglaubigte Übersetzung Bachelordiplom, beglaubigte Übersetzung Zeugnis, beglaubigte Übersetzung Handelsregisterauszug und vieles mehr – rufen Sie uns an, wir übersetzen und beglaubigen Ihre Dokumente gerne.