Für EU-DSGVO und Schweizer DSG

Eine Übersetzung Ihrer Datenschutzerklärung ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Dienstleistungen auch in mehreren Sprachen und vor allem in EU-Ländern offerieren.

Übersetzung Datenschutzerklärung: DSGVO oder DSG?

Eine Übersetzung Ihrer Datenschutzerklärung – ist sie notwendig? Wenn Sie Ihre Website (und damit Ihr Produkt) explizit in mehreren Sprachen anbieten, müssen Sie Ihren Kunden die Möglichkeit geben, sich in der eigenen Sprache über Ihre Datenschutzmassnahmen zu informieren. Vor allem für EU-Länder. Am besten lassen Sie daher Ihre Datenschutzerklärung professionell übersetzen. Im Moment richten wir uns bei der Übersetzung Ihrer Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU.

Die Revision des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ist Ende 2020 angenommenen worden. Es ähnelt in vielem der DSGVO, denn die Schweiz hat ein Interesse daran, auch von der EU als Drittstaat mit gutem Datenschutzniveau eingestuft zu werden. Zudem ist die Schweiz ohnehin verpflichtet, Datenschutzverstösse gegen EU-Bürger in der Schweiz strafrechtlich zu verfolgen, daher sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, wenn Sie sich an die EU-DSGVO halten.

Übersetzung Datenschutzerklärung:
professionell in viele Sprachen

Die Terminologie machts! Wenn Sie Ihre Datenschutzerklärung übersetzen lassen möchten, finden Sie bei Diction erfahrene Rechtsübersetzer für so ziemlich alle Sprachen, die routiniert und doch individuell für Sie übersetzen. Unsere Sprachexperten stellen sicher, dass die Eigenheiten und die Terminologie der DSGVO übernommen werden. Dies betrifft beispielsweise die Rechte der betroffenen Person in Art. 15 ff. DSGVO sowie die Zwecke der Verarbeitung in Art. 6 DSGVO. Wussten Sie, dass nur schon der Begriff «betroffene Person» in den unterschiedlichen Sprachen völlig anders übersetzt wird?

Beglaubigte Übersetzung: Noch Fragen?

Übersetzung Datenschutzerklärung: Noch Fragen?

Unser Team Finance und Legal unter der Leitung von Deborah Palm ist jetzt für Sie da und hilft Ihnen gerne weiter.

+41 81 750 53 46
finlaw@diction.ch

Und Datenschutz bei Diction?

Gute Frage! Wir erledigen die Übersetzung Ihrer Datenschutzerklärung professionell, und was ist mit unserer eigenen? Natürlich setzen wir unsere Empfehlungen auch selbst um und haben unsere eigene Erklärung in vier Sprachen übersetzt. Möchten Sie mehr über unseren Datenschutz und die Informationssicherheit erfahren? Dann lesen Sie hier weiter.

Informationssicherheit: Aber auch über den reinen vorgeschriebenen Datenschutz hinaus sind Sie bei uns sicher. Wir nehmen die Informationssicherheit sehr ernst und sind nach ISO 27001 zertifiziert. Alle Diction-Server befinden sich in einem rund um die Uhr bewachten, abgeschlossenen Rack in unserem hochsicheren Rechenzentrum (zertifiziert nach ISO 22301 und ebenfalls nach ISO 27001 sowie FINMA-RS-08/7-konform). Wir benutzen ausschliesslich Diction-eigene Server. Alle internen und externen Mitarbeitenden unterzeichnen strikte NDAs.



Exakt, sorgfältig und schnell
Bei Rechtstexten vertrauen wir auf die Fachübersetzer von Diction, die exakt, sorgfältig und schnell arbeiten und ein profundes Expertenwissen aus der Rechtspraxis mitbringen. Zudem werden die Aufträge schnell und flexibel erledigt.

Andreas Beyer
Head of Legal & Compliance, Samsung Electronics Switzerland GmbH



Experten haben uns überzeugt
Es war uns wichtig, dass die Übersetzung unserer Homepage ins Englische von juristisch geschulten Sprachprofis gemacht wird. Die Diction-Experten haben uns vollkommen überzeugt! Sie waren schnell, effizient und fanden die richtigen Worte.


Matthias Hüberli
Rechtsanwalt, Hueberli Lawyers AG

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Häufig gestellte Fragen

Ist eine Datenschutzerklärung Pflicht?

Ja, für Unternehmen, die entweder in der EU sitzen oder (potenziell) Kunden aus EU-Ländern haben. Die Schweiz ist verpflichtet, Datenschutzverstösse gegen EU-Bürger in der Schweiz strafrechtlich zu verfolgen. Auch die meisten Schweizer Unternehmen sind also mit DSGVO-konformen Datenschutzerklärung auf der sicheren Seite.

Kann ich statt der Übersetzung der Datenschutzerklärung auch ein fertiges Muster in der Fremdsprache benutzen?

Wir raten zur Vorsicht! Ja, es finden sich viele Muster – meist für englischsprachige Versionen der DSGVO. Doch die Vorlagen lassen sich in den meisten Fällen nicht eins zu eins übernehmen. Die Datenschutzerklärung muss ja widerspiegeln, wie die Datenverarbeitung auf genau Ihrer Website abläuft. Je nach Unternehmen können hier Unterschiede auftreten. Lassen Sie also lieber die deutschsprachige Originalversion von juristischen Fachübersetzern übertragen. Diese wissen genau, wie die rechtlichen Entsprechungen etwa auf Englisch, Französisch oder Italienisch lauten und richten sich nicht nach einer generischen Vorlage, sondern genau nach Ihren Bedürfnissen.

Kann ich die Übersetzung der Datenschutzerklärung nicht auch selbst machen?

Sind Sie Muttersprachlerin der Zielsprache und gleichzeitig Juristin? Dann werden Sie das vermutlich ganz gut hinbekommen. Ansonsten raten wir ab, genau wie bei der Frage nach den Mustervorlagen. Lassen Sie Ihre Datenschutzerklärung besser professionell übersetzen. Die Diction-Legal-Profis sind mit den allen Fachbegriffen aus dem Datenschutz vertraut und erstellen Ihnen genau die Version, die Sie für Ihr Unternehmen benötigen.