Den Nachhaltigkeitsbericht übersetzen lassen – für viele Schweizer Unternehmen bald Realität. Denn das nächste Jahr bringt eine Revolution im Bereich des Reportings: Die bisher freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für grosse Schweizer Unternehmen verpflichtend. Betroffen sind börsennotierte Unternehmen, Emittenten von Unternehmensanleihen in der Schweiz sowie Finanzinstitute, die der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) unterliegen.

Das Obligationenrecht wurde gemäss Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) angepasst, und mit der am 23. November 2022 vom Bundesrat verabschiedeten Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung liegen nun alle gesetzlichen Grundlagen vor, um den KVI-Gegenvorschlag umzusetzen.

Wir stehen somit am Beginn einer grundlegenden Transformation der Berichterstattung. Das Thema Nachhaltigkeit rückt an die Kernprozesse der Unternehmen heran und wird als Teil einer integrierten Unternehmenssteuerung gesehen, die neben traditionell ökonomischen auch soziale und ökologische Unternehmensziele umfasst. Diese Neuausrichtung geht hin zu einer stärkeren Standardisierung und zur Anwendung der in der Finanzwelt üblichen Kontrolle und Sorgfalt auf das differenzierte Datenfeld der Nachhaltigkeit.

Rechtskräftig ab 2024: Jetzt loslegen!

Rechtskräftig werden die Änderungen ab 2024. Somit müssen grosse Schweizer Unternehmen im kommenden Jahr 2023 alle Daten und Zahlen sammeln und aufbereiten, um dann 2024 darüber berichten, was sie in folgenden drei Bereichen unternommen haben:

  • Nicht-finanzielles Reporting zu Umwelt- und Sozialbelangen, Arbeitnehmerthemen, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung der Korruption
  • Sorgfaltspflichten zu Kinderarbeit und Konfliktmineralien
  • Klimaberichterstattung gemäss TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures)

Einen guten Überblick zu den neuen Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten finden Sie auch beim CCR (Center for Corporate Reporting). Von den Unternehmen wird verlangt, aussagekräftige, schlüssige und vergleichbare Nachhaltigkeitsdaten zu liefern. Damit legen sie nicht nur bezüglich Finanzen, sondern auch bezüglich Nachhaltigkeit Rechenschaft über ihr Tun ab und stellen ihren Anspruchsgruppen – insbesondere den Investoren – relevante und vergleichbare Informationen zur Verfügung.

Nachhaltigkeitsbericht übersetzen – So klappts problemlos

Die meisten Unternehmen der Schweiz publizieren ihre verpflichtenden Finanzberichte in wenigstens zwei Sprachen, häufig auch in drei oder mehr. So kommt auf sie in der ohnehin schon dicht gedrängten Zeit rund um die Publikation des Geschäftsberichtes nun ein weiteres Projekt dazu: den Nachhaltigkeitsbericht übersetzen – und ihn zuvor natürlich erstellen.

Das Reporting nimmt also mehr und mehr Zeit und Ressourcen in Anspruch. Um dem Prozess wenigstens ein wenig Stress zu nehmen, empfehlen wir Ihnen bei der Auswahl des Sprachdienstleisters u.a. auf diese Kriterien zu achten:

  1. Spezialisierte, hoch qualifizierte Übersetzer
  2. Kundenportal und automatisierte Prozesse
  3. Optimierte Kommunikation
  4. Zusätzliche Dienstleistungen aus einer Hand, z. B. Layoutanpassung

Einen Unternehmensbericht zu übersetzen, ist eine grosse Herausforderung, die sprachliche und inhaltliche Fachkompetenz sowie den Einsatz von passender Technologie erfordert. Eine Agentur, die dies mit zusätzlichen Dienstleistungen kombiniert, wird Ihr Unternehmen in dieser Aufgabe unkompliziert und gut unterstützen – übrigens ganz egal, ob es sich um den Jahres-, Halbjahres- oder eben einen Nachhaltigkeitsbericht handelt.

Falls Sie Unterstützung dabei brauchen, Ihren Nachhaltigkeitsbericht übersetzen, lektorieren und/oder in allen Sprachen layouten zu lassen, sind wir mit unserer Erfahrung gerne für Sie da. Das gilt natürlich auch für Jahresberichte andere Reportingdokumente.

Deborah Palm, Key-Account-Managerin

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